Samstag, 25. August 2012

Werbung mit irreführendem Gütesiegel vom Oberlandesgericht Dresden untersagt - S&K macht's trotzdem

S&K Sachwert AG prahlt mit dem Empfehlungssiegel von verbraucherschutz.de auf der Homepage:

Deutsche S&K Sachwert AG erhält Empfehlungszeichen von Verbraucherschutz.de
 
Deutsche S&K Sachwert AG wurde von Verbraucherschutz.de nach deren Kriterien überprüft und hat schließlich das Empfehlungszeichen erhalten.

An dieses Portal wenden sich jeden Monat 80.000 Verbraucher, die Rat oder Hilfe benötigen, und sich hier nach diversen Unter nehmen erkundigen.

Die Vergabe dieses Siegels an die Deutsche S&K Sachwert AG ist auch relevant für Investoren diverser Fonds, beispielsweise des Emissionshauses United Investors oder DSW Deutsche Sachwert Emmissionshaus AG, da diese mittelbar am Erfolg der Deutsche S&K Sachwert AG partizipieren.
















Quelle: sk-holding.de/de//news_presse/#17


Dabei wurde am 03.07.2012 (14 U 167/12) vom OLG Dresden die Werbung mit dem irreführenden Gütesiegel untersagt.
Zwar für fluege.de, jedoch kann man davon ausgehen, dass dieses Urteil richtungsweisend ist.

Das Siegel wird vom verbraucherschutz.de gegen Entgeld erworben und dürfte somit wertlos sein, bzw. alles andere als objektiv.


OLG Dresden vom 3.07.2012 (14 U 167/12)
 Das Oberlandesgericht Dresden hat der Unister GmbH untersagt, auf ihren Internetportalen (unter anderem fluege.de und ab-in–den-Urlaub.de) mit einem irreführenden Gütesiegel zu werben.
Unister hatte auf fluege.de und anderen Internetseiten mit dem Siegel „Empfohlen" des umstrittenen Vereins „verbraucherschutz.de" geworben. Eine echte Prüfung fand aber nicht statt. Der Verein verleiht das Siegel gegen Zahlung eines Entgelts lediglich auf Basis eigener Angaben der Unternehmen.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, dass die Werbung mit dem Siegel irreführend ist. Sie erwecke den falschen Eindruck, die ausgesprochene Empfehlung beruhe auf einer objektiven Bewertungsmethode. Durch den Namen verbraucherschutz.de würden Verbraucher zudem erwarten, dass nicht nur objektive, sondern besonders strenge, an den Verbraucherinteressen ausgerichtete Bewertungskriterien für die Empfehlung angelegt wurden. Tatsächlich fehle es jedoch an einem objektiven, sachbezogenen Prüfungs- und Vergabeverfahren.
Quelle:  http://www.vzbv.de/9986.htm

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